Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen SalesViewer®
§1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Diese Vertragsbedingungen (im Folgenden „VB“) der
SalesViewer® GmbH (im Folgenden „SalesViewer®“)
regeln die Nutzung des Software-as-a-Service Angebotes
„SalesViewer®“ (im Folgenden „Software“ oder
„SalesViewer®“) und sämtliche Leistungen, die
SalesViewer® im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software
erbringt („Vertragsleistungen“).
2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen SalesViewer® und dem
Kunden gelten die nachfolgenden VB in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung. Soweit diese VB speziellere
Regelungen treffen, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die ansonsten ergänzend gelten, vor. Abweichende Bedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SalesViewer® stimmt ihrer
Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsleistungen und Einsatzmöglichkeiten
1. SalesViewer® ist ein Webanalyse-System, das dem Betreiber einer
Webseite über die Einbindung eines Tracking-Scripts auf der eigenen
Internetpräsenz Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung
stellt.
2. Der Auswertungsmöglichkeiten des SalesViewer® stehen dem
Kunden als Software-as-a-Service-Dienst über einen geschützten
Bereich des SalesViewer® (im Folgenden „SaaS“ oder
„Dienst“) zur Verfügung.
§3 Registrierung
1. Die Nutzung des Dienstes setzt eine Registrierung voraus.
2. Die Registrierung erfordert die Eingabe der zu analysierenden Domain,
der Unternehmens- und Kontaktdaten, sowie die Wahl der Zahlungsmethode.
3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, das jeweilige Passwort geheim zu halten
und nicht an Dritte weiterzugeben. Jeder registrierte Kunde ist
verpflichtet, den Anbieter im Falle des Verlustes oder der unbefugten
Nutzung seiner Zugangsinformationen unverzüglich zu unterrichten.
4. SalesViewer® wird das bei der Anmeldung eines Accounts
gewählte Passwort Dritten nicht zur Verfügung stellen und auch
weder per Telefon oder E-Mail noch über die internen
Kommunikationskanäle um die Preisgabe des Passwortes bitten.
5. Die registrierten Kunden sind verantwortlich für die vertrauliche
Behandlung der ihnen erteilten bzw. von ihnen gewählten
Zugangsinformationen (insbes. des Passwortes) und haften SalesViewer®
für Schäden, die aufgrund schuldhaften Verstoßes gegen diese
Sorgfaltspflichten entstehen.
§4 Verfügbarkeit
1. Der Dienst ist zu 98 % im Kalendermonatsmittel verfügbar.
Nichtverfügbarkeit ist anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von
Umständen, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen,
vollständig nicht zur Verfügung steht. Nichtverfügbarkeit
ist nicht anzunehmen, wenn der Dienst aufgrund von
o höherer Gewalt,
o Fehlbedienung oder vertragswidrigen Nutzungshandlungen des Kunden oder
o geplanter Wartungszeiten nach § 4 Ziff. 2 b.
nicht erreichbar ist.
2. SalesViewer® darf den Dienst vorübergehend einschränken,
um Wartungsarbeiten durchzuführen (im Folgenden „geplante
Wartungszeiten“). SalesViewer® wird dem Kunden geplante
Wartungszeiten mindestens 7 Tage im Voraus ankündigen. Insgesamt darf
die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht
überschreiten.
§5 Support-Hotline, Reaktionszeiten
1. Sollte der Dienst einen Fehler oder eine Störung aufweisen, so hat
der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich schriftlich unter
genauer Beschreibung des Sachverhalts und Beifügung aller für
eine Fehlerbehebung nützlichen Informationen zu unterrichten
(„Fehler- und Störungsmeldungen“).
2. Ein Fehler liegt vor, wenn der Dienst die in diesen VB festgelegten
Funktionalitäten nicht aufweist, falsche Ergebnisse liefert,
unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Weise nicht funktionsgerecht
verhält.
3. SalesViewer® richtet eine Support-Hotline für die
Entgegennahme von Störungs- und Fehlermeldungen und die Beantwortung
von Fragen des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes
(zusammen „Supportanfragen“) ein. Die Support-Hotline ist
montags bis freitags mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen und
Bankfeiertagen von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (im Folgenden
„Servicezeiten“) über die vom Anbieter mitgeteilten
Supportkontakte erreichbar.
4. SalesViewer® wird während der Servicezeiten innerhalb eines
Werktags (die „Reaktionszeit“) auf ordnungsgemäße
Fehler- und Störungsmeldungen des Kunden mit einer qualifizierten
Rückmeldung zu den Fehlerursachen und den für die
Fehlerbeseitigung getroffenen und zu treffenden Maßnahmen reagieren.
Die Reaktionszeit gilt nicht für unerhebliche Fehler und
Störungen.
5. Die Reaktionszeit läuft nur während der Servicezeiten. Bei
Eingang einer Supportanfrage außerhalb der Servicezeit, beginnt die
Reaktionszeit ab Beginn der nächsten Servicezeit zu laufen.
6. Schlägt die Fehler- bzw. Störungsbeseitigung endgültig
fehl und stellt dies für den Kunden einen wichtigen Grund dar, so ist
der Kunde berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zu kündigen.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Fehlern oder Störungen die
vereinbarte Vergütung zu mindern. Das Recht des Kunden, bei Fehlern
oder Störungen die Vergütung anteilig nach den Grundsätzen
der ungerechtfertigten Bereicherung ganz oder teilweise
zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
8. SalesViewer® leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher
Aufwendungen nur in den Grenzen des § 8.
§6 Urheberrechte
1. Der Kunde darf die Auswertungs- und Analyseergebnisse nur für
interne Zwecke verwenden und diese nur im Rahmen des eigenen
vertragsgemäßen Gebrauchs vervielfältigen.
2. Jede über die bestimmungsgemäße Nutzung der Software oder
des Dienstes hinausgehende Nutzung, insbesondere das systematische Auslesen
von Daten, die Weitergabe von Software oder Daten an Dritte und die
Bearbeitung sind unzulässig. Urheberrechtshinweise und
Markenbezeichnungen dürfen nicht verändert oder beseitigt werden.
§7 Vergütung und Abrechnung
1. Die 14 tägige Testversion ist kostenlos und wird automatisch
gekündigt.
2. Danach kann der Kunde zwischen den verschiedenen Lizenzmodellen
wählen.
3. Monatliche Vergütungen für die Nutzung werden jeweils zum
Anfang des Abrechnungsmonats fällig.
4. Die Zahlung jeglicher Vergütungen erfolgt durch Paypal,
Lastschrifteinzug, Kreditkartenzahlung oder Zahlung auf Rechnung. Bei
Kreditkartenzahlung und Zahlung über Paypal erfolgt die Freischaltung
zu den vollständigen Funktionen des SalesViewer® unmittelbar, bei
Zahlung über Lastschrifteinzug oder auf Rechnung erst nach
vollständigem Zahlungseingang.
5. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bank- oder
Kreditkarten-Konto, von dem der Betrag abgebucht wird, über die
erforderliche Deckung verfügt. Für den Fall, dass die Zahlung
aufgrund von Umständen, die vom Nutzer zu vertreten sind, nicht
erfolgt, kann der Betreiber die entstandenen Mehrkosten (z.B. Kosten der
Rücklastschrift) dem Nutzer in der jeweils angefallenen Höhe
berechnen.
6. Den Nutzern werden jegliche Rechnungen im PDF-Format per E-Mail zur
Verfügung gestellt.
§8 Laufzeit, Kündigung
1. Der Kunde kann den SalesViewer® zunächst für einen
Zeitraum von 14 Tagen kostenlos und unverbindlich testen. Der Testaccount
läuft nach dieser Laufzeit aus und ist automatisch gekündigt.
2. Danach hat der Vertrag für eine kostenpflichtige Edition –
soweit nichts anderes vereinbart ist – die jeweils gebuchte
Mindestlaufzeit und verlängert sich um die jeweils gewählte
Vertragslaufzeit (z.B. 1 Monat Vertragslaufzeit automatische
Verlängerung um 1 Monat), wenn keine Partei den Vertrag zum Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit oder des Verlängerungszeitraums mit einer
Frist von 14 Tagen kündigt.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter
insbesondere dann vor, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder
nicht unerheblich gegen den Vertrag verstößt.
§9 Schadens- und Aufwendungsersatz
1. SalesViewer® leistet Schadensersatz und Ersatz vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
1. Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie unbeschränkt.
2. Bei grober Fahrlässigkeit haftet SalesViewer® in Höhe des
typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
3. Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht), haftet
SalesViewer® in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren Schadens.
4. In allen anderen Fällen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist
die Haftung ausgeschlossen.
5. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei
Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen
Regelungen ohne Beschränkungen.
2. SalesViewer® bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
§ 10 Rechte Dritter
1. SalesViewer® gewährleistet, dass der
vereinbarungsgemäßen Nutzung der Vertragsleistungen durch den
Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
2. Der Kunde unterrichtet SalesViewer® unverzüglich schriftlich,
falls Dritte Rechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) an
Vertragsleistungen gelten machen. Der Kunde ermächtigt
SalesViewer®, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu
führen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der
Auseinandersetzung. Er stellt insbesondere schriftlich die notwendigen
Informationen sowie relevante Unterlagen zur Verfügung und beantwortet
Fragen des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von dem Dritten
geltend gemachten Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung des
Anbieters anzuerkennen.
3. SalesViewer® haftet nicht für die Verletzung von Rechten
Dritter, die durch eine nicht vereinbarungsgemäße Verwendung von
Vertragsleistungen, eine Verwendung außerhalb des
bestimmungsgemäßen Einsatzbereichs oder eine Verwendung in
Kombination mit nicht von SalesViewer® ausdrücklich empfohlenen
Komponenten (z.B. Hard- und Software) durch den Kunden entsteht.
§11 Datenschutz
1. Der SalesViewer® entspricht den Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Zudem
sind alle Forderungen zur „Datenschutzkonformen Ausgestaltung von
Analyseverfahren zur Reichweitenmessung in Internet-Angeboten“ aus
dem Beschluss der obersten Aufsichtsbehörde für den
nicht-öffentlichen Bereich („Düsseldorfer Kreis“) vom
26./27. November 2009 in Stralsund umgesetzt.
2. Die für den Kunden erhobenen und gespeicherten Daten gehören
alleine dem jeweiligen Kunden und werden durch SalesViewer® im Auftrag
gemäß § 11 BDSG verarbeitet. Hierfür wird ein
entsprechender Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung zum
Abschluss mit SalesViewer® zur Verfügung gestellt. Dieser regelt
unter anderem
o den Gegenstand und die Dauer des Auftrages
o den Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung
o die technischen und organisatorischen Maßnahmen
o die Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten
o die Begründung etwaiger Unterauftragsverhältnisse
o die Kontrollrechte des Auftraggebers
o den Umfang der Weisungsbefugnisse
3. Möchte der Kunde die über SalesViewer® zur Verfügung
gestellten Daten mit personenbezogenen Daten zusammenführen oder in
sonstiger Weise personenbezogen auswerten, so hat er zuvor eine
entsprechende Einwilligung von dem jeweils Betroffenen einzuholen. Für
die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung der Daten bleibt insoweit
allein der Kunde verantwortlich.
4. Der Kunde wird auf den Webseiten, auf denen er den SalesViewer®
einsetzt, auf die entsprechende Datenerhebung und die insoweit notwendige
Widerspruchsmöglichkeit hinweisen. Der Hinweis ist folgendermaßen
zu gestalten: „Auf dieser Webseite werden mit der SalesViewer®
Technologie der SalesViewer® GmbH Daten zu Marketing-,
Marktforschungs- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert. Aus
diesen Daten können unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt
werden. Hierzu werden sog. Zählpixel eingesetzt, die zur Erhebung
unternehmensbezogener Daten dienen. Die mit dieser Technologien erhobenen
Daten werden ohne die gesondert erteilte Zustimmung des Betroffenen nicht
dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu identifizieren
und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des
Pseudonyms zusammengeführt. Der Datenerhebung und -speicherung kann
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.“
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Möglichkeit des Widerspruchs
einzuräumen und einen entsprechend sichtbaren Hinweis in unmittelbarer
Nähe zum Datenschutzhinweis aufzunehmen. Der Kunde wird den Hinweis
auf die elektronische Erhebung der Daten sowie auf die
Widerspruchsmöglichkeit an prominenter Stelle oder in unmittelbarer
Nähe des Datenschutzhinweises einbinden.
6. Verwendet der Kunde den SalesViewer® zur Erhebung personenbezogener
Daten, hat er die Besucher der Website deutlich auf diesen Umstand
hinzuweisen und. – soweit datenschutzrechtlich erforderlich –
die Zustimmung der Betroffenen vor der Datenerhebung einzuholen.
§12 Änderungen von Vertragsbedingungen
SalesViewer® ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrages und die
Vergütung zu ändern. SalesViewer® wird dem Kunden die
Änderungen schriftlich ankündigen. Die Änderungen gelten als
vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang der
Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht.
SalesViewer® wird den Kunden in der Ankündigung auf diese Frist
und auf die Rechtsfolgen ihrer Versäumung gesondert hinweisen.
Widerspricht der Kunde einer entsprechenden Änderung hat
SalesViewer® innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Widerspruchs das
Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SalesViewer® GmbH
1. Gegenstand des Vertrages
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte der Agentur SalesViewer® GmbH
(Geschäftsführung: Benjamin Zaczek), nachfolgend in Kurzform
„Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in
Kurzform „Kunde“ genannt. Bei etwaigen Folgeaufträgen ist
eine ausdrücklich erneute Bezugnahme auf die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Agentur nicht erforderlich.
2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur
insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt
hat.
2. Konzept
1. Auf Wunsch des Kunden entwickelt die Agentur noch vor
Auftragsrealisierung ein Konzept, dessen Kosten vom Kunden nach
Vereinbarung zu erstatten sind. Das Konzept ist vertraulich zu behandeln;
der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept außerhalb des Auftrags der
Agentur, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu
nutzen oder an Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verstoßes gegen
diese Verpflichtung ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis
zu 10.000,- EURO, höchstens aber bis zu 1/10 des Auftragswertes
geltend zu machen; die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist
ausgeschlossen.
2. Auf Wunsch des Kunden präsentiert die Agentur das Konzept. Die
Kosten der Präsentation trägt der Kunde nach Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
1. Angebote der Agentur sind freibleibend.
2. Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines
Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail erteilt werden.
3. Erst mit der Bestätigung des Auftrags durch die Agentur kommt der
Vertrag zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax,
online oder per E-Mail erteilt werden.
4. Im Übrigen sind alle Vereinbarungen, die zwischen Agentur und Kunde
zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, in schriftlicher
Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Leistungen der Agentur
1. Der Umfang der Leistungen der Agentur wird durch das Angebot der
Agentur, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung der Agentur
sowie das Briefing des Kunden bestimmt. Liegt ein schriftliches Briefing
nicht vor oder weicht dieses von der Leistungsbeschreibung der Agentur ab,
so gilt der Kontaktbericht der Agentur als Vertragsinhalt, der dem Kunden
zeitnah nach Erstellung schriftlich zur Verfügung gestellt wird.
Dieser Kontaktbericht wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der
Kunde diesem Kontaktbericht nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
2. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus
dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Soweit die Agentur auf
Wunsch des Kunden von diesem benannte Dritte beauftragt, ist die Haftung
der Agentur ausgeschlossen.
3. Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt.
4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden
beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen
die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch
für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten
werden können und/oder nicht eintreten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Diese umfasst lediglich die
Positionen, welche Gegenstand ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung nach Ziffer 4.1 sind. Ein Mehraufwand, insbesondere für
den Erwerb von Rechten Dritter, für die Einschaltung von
Subunternehmern, für Künstler und durch andere Dritte anfallende
Kosten, für Abgaben an die Künstlersozialversicherung sowie
Entgelte für die Nutzung urheberrechtlicher Leistungen, werden
zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfallende Zoll-, Versand- und
Verpackungskosten werden ebenfalls zusätzlich berechnet. Vorbehaltlich
einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung sind der Agentur
zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Reisekosten und Spesen zu
erstatten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages
entstehen.
2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über
einen längeren Zeitraum oder entstehen im Vorfeld hohe Fremdkosten, so
kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits
erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen
müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und
können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur
verfügbar sein. Die prozentuale Vergütung wird pro Kunde und
Projektauftrag festgelegt.
3. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung
unberührt.
4. Sämtliche angebotenen Leistungen der Agentur verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Wenn der Kunde nach Beauftragung sein Projekt oder Teilstücke
dessen storniert bzw. absagt, so steht der Agentur ein Honorar anteilig
nach dem Grad der Auftragserfüllung zu. Der Kunde trägt die bis
dahin angefallenen Fremdkosten und stellt die Agentur im Übrigen von
jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
6. Gewährleistung und Haftung der Agentur
1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur
erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden
getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und
Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts
und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist
jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese
bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von
Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick
auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung
solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach
bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur
für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche
Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution
für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die
Kosten hierfür der Kunde.
2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen
enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die
Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und
markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des
Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und
Entwürfe.
3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe
beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem
jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für
Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven
Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich
die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die
Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
4. Soweit die Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen durch den
Einfluss Dritter, höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen
(Fahrzeugschäden, Unfälle, Krankheit - gegen Attest), die sich
dem Verantwortungsbereich der Agentur entziehen, ganz oder teilweise
unmöglich werden, bleibt die Vergütungsforderung der Agentur
bestehen.
5. Transport und Lagerung von Equipment erfolgen im Auftrag des Kunden. Die
Agentur übernimmt auf Kosten des Kunden die Versicherung zum Zeitwert;
im Schadensfall sind über den Zeitwert hinausgehende Forderungen des
Kunden ausgeschlossen. Fahrzeuge, die der Kunde im Rahmen einer Aktion /
eines Auftrags zur Verfügung stellt, sind nur im Rahmen der für
das Fahrzeug vom Kunden abzuschließenden Versicherung versichert. Die
Agentur übernimmt keine Haftung für Kaskoschäden, soweit
diese nicht in der jeweiligen Kfz-Versicherung enthalten sind.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten
Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich
vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen
dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, insbesondere an Konzeptionen,
Kreativlösungen für Gestaltung sowie zugekauften Fotografien oder
sonstigen Lizenzen. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit
eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die
vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen,
die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen
Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages
noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener
Abmachungen bei der Agentur.
2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als
persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz
geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach
dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
3. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden
beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion
geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist
unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein
zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des
ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und /
oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt,
honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
5. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch
zu.
8. Verwertungsgesellschaften
1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an
Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen.
Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich
der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im
künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine
nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die
Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht
von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Vorbehaltlich einer
anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der
Anmelde- und Abgabepflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit
die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen Das Vertragsverhältnis gilt
für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Die
Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Ist das
Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer
Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt
werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner
eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die Agentur mit
einem wesentlichen Teil ihrer Leistungsverpflichtung oder der Kunde mit
mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem
Fall ist dem Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben,
seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf der
Schriftform.
10. Geheimhaltungspflicht der Agentur Die Agentur ist verpflichtet, alle
Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich
unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre
Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher
Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
11. Streitigkeiten Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages
zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor
der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches
Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der
Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden
externe Gutachten von einem von der IHK am Erfüllungsort zu
bestellenden neutralen Gutachter erstellt, um möglichst eine
außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden
von Kunden und Agentur geteilt.
12. Schlussbestimmungen
1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem
späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene
Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der
Regelung bekannt gewesen wäre.
4. Abweichende Vereinbarungen, durch welche diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise geändert werden,
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für
die Wirksamkeit der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bochum. Anwendung findet
ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen
Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
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Nutzung der Hotjar-Technologie
SalesViewer® nutzt auf einigen Websites den Webanalysedienst Hotjar der Hotjar Ltd.. Hotjar Ltd. ist ein europäisches Unternehmen mit Sitz in Malta (Hotjar Ltd, Level 2, St Julians Business Centre, 3, Elia Zammit Street, St Julians STJ 1000, Malta, Europe
tel.: +1 (855) 464-6788).
Mit diesem Tool lassen sich Bewegungen auf den Websiten, auf denen Hotjar eingesetzt wird, nachvollziehen (sog. Heatmaps). So ist beispielsweise erkennbar, wie weit Nutzer scrollen und welche Schaltflächen die Nutzer wie oft anklicken. Weiterhin ist es mithilfe des Tools auch möglich, Feedback direkt von den Nutzern der Website einzuholen. Auf diese Weise erlangen wir wertvolle Informationen, um unsere Websites noch schneller und kundenfreundlicher zu gestalten.
SalesViewer® achtet beim Einsatz dieses Tools besonders auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. So können wir nur nachvollziehen, welche Schaltflächen angeklickt werden, den Verlauf der Maus, wie weit gescrollt wird, die Bildschirmgröße des Gerätes, Gerätetyp und Browserinformation, Geographischer Standpunkt (nur das Land) und die bevorzugte Sprache um unsere Website darzustellen. Bereiche der Websites in denen personenbezogene Daten von Ihnen oder Dritten angezeigt werden, werden von Hotjar automatisch ausgeblendet und sind somit zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbar.
Hotjar bietet jedem Nutzer die Möglichkeit, mithilfe eines “Do Not Track-Headers” den Einsatz des Tools Hotjar zu unterbinden, sodass keine Daten über den Besuch der jeweiligen Website aufgezeichnet werden. Es handelt sich hierbei um eine Einstellung die alle üblichen Browser in aktuellen Versionen unterstützen. Hierzu sendet Ihr Browser eine Anfrage an Hotjar, mit dem Hinweis das Tracking des jeweiligen Nutzers zu deaktivieren. Sollten Sie SalesViewer®-Websites mit unterschiedlichen Browsern/Rechnern nutzen, müssen Sie den “Do Not Track-Header” für jeden dieser Browser/Rechner separat einrichten.
Eine detailierte Anleitungen mit Informationen zu Ihrem Browser finden Sie unter:
https://www.hotjar.com/opt-out
Weitere Informationen über Hotjar Ltd. und über das Tool Hotjar finden Sie unter:
https://www.hotjar.com
Die Datenschutzerklärung der Hotjar Ltd. finden Sie unter:
https://www.hotjar.com/privacy
Nutzung der tawk.to Technologie (Live Chat)
Diese Seite nutzt Tawk.to für den angebotenen Live-Chat. Diese Seite bietet Mitarbeitern von SalesViewer® eine externe Plattform für die Verwaltung von Chats. Über ein Skript ist der Chat im Quelltext auf salesviewer.com integriert. Mit der Nutzung des Chats nutzen Sie automatisch die Dienste von Tawk.to. Dort werden Daten übertragen die zur Sicherheit und Dokumentation von salesviewer.com dienen. Zu den gesammelten Daten gehören: Chatverlauf, angegebener Name, IP-Adresse zur Zeit des Chats und Herkunftsland. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen nur zum Schutz und für interne Statistiken. Mit der Nutzung des Chats stimmen Sie zu, dass Sie damit einverstanden sind. Hier finden Sie weitere Informationen von Tawk.to! Bitte lesen Sie diese unbedingt. Beachten Sie aber, dass die Seite nur auf englisch verfügbar ist: https://www.tawk.to/privacy-policy/